Bestattungsarten - Bestattungshaus Schönholz

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Bestattungsarten

Erdbestattung


Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, ist die Beisetzung des Leichnahms in einem Erdgrab.  Ist die Erdbestattung religiös motiviert, spricht man von einer Beerdigung.
Ihren Ursprung hat die Beerdigung in der seit Jahrtausenden gebotenen Bestattungsform im Christentum, Judentum und im Islam.


Feuerbestattung


Die Feuerbestattung, die man auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung nennt, bedeutet die Verbrennung einer Leiche, die in den meisten Ländern in einem Krematorium durchgeführt wird. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einer Aschekapsel.


Seebestattung


In der Seebestattung setzt man die Asche des Verstorbenen auf der See bei. Dies muss in einigen deutschen Bundesländern vorher allerdings genehmigt werden; ebenso benötigen die Beerdigungsinstitute und Schiffsbetreiber dazu eine wasser- und seerechtliche Erlaubnis. Notwendig für eine solche Seebestattung ist, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war, beispielsweise als Seefahrer tätig war oder eine andere geistige Verbundenheit mit der See besaß. Dafür reicht meist eine Erklärung der Angehörigen gegenüber der zuständigen Behörde aus. Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen  ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu hinterlegen, die diesen Willen deutlich macht und die von mindestens einer weiteren Person bestätigt wird.

Damit die Schiffahrt und Badende an Stränden nicht gefährdet werden, müssen strenge Regeln für die Seebestattung einghalten werden: Es gibt feste Positionen für die Seefriedhöfe, die Urnen müssen aus einem auflösbaren Material,  wie beispielsweise Anhydrit, Tonolith, Halith oder Pappmaché sein und der Vorgabe des Bundesamts für Schifffahrt und Hydrographie entsprechen. Weiterhin muss sie mit Kies, Wasser oder Sand beschwert werden, damit sie schnell absinkt, um ein Aufschwimmen  zu vermeiden. Die feste Position der Seebestattung wird zudem in einem Logbuch festgehalten, die man auch der Wasser- und Schiffahrtsbehörde vorlegen kann. Angehörige können während einer solchen Seebesattung durchaus Blumen auf das Wasser  geben, allerdings muss aus Umweltschutzgründen auf Kränze und andere Gebinde verzichtet werden.


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